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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

LANDHAUS AYURVEDICUS

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Landhauses Ayurvedicus (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Landhaus Ayurvedicuss in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Landhaus Ayurvedicus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Landhaus Ayurvedicus zustande. Dem Landhaus Ayurvedicus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Landhaus Ayurvedicus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landhaus Ayurvedicus beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Landhaus Ayurvedicus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Landhaus Ayurvedicus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Landhaus Ayurvedicus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Landhaus Ayurvedicus verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsab-schluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Landhaus Ayurvedicus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Landhaus Ayurvedicus oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Landhaus Ayurvedicus erhöht.

3.5 Rechnungen des Landhaus Ayurvedicus ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Landhaus Ayurvedicus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Landhaus Ayurvedicus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Landhaus Ayurvedicus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Landhaus Ayurvedicus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Landhaus Ayurvedicus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Landhaus Ayurvedicus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Landhaus Ayurvedicus aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN des Landhaus Ayurvedicus
(NO SHOW)

Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) zu erfolgen.
Stornierung bis 3 Tage vor Anreise ist kostenlos.
Stornierung bis 1 Tag vor Anreise (ab 14:00 Uhr am Vortag) 80% des Gesamtpreises.
Bei Stornierung am Tag der Anreise, unterlassene Stornierungen, keine Anreise oder während des Aufenthalts, werden 80% des Gesamtpreises fällig.
Bei Sonderkonditionen (z.B. für Dauergäste) ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen oder bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
 
4.2. Sofern zwischen dem Landhaus Ayurvedicus und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Landhaus Ayurvedicus auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Landhaus Ayurvedicus ausübt.
 
4.3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Landhaus Ayurvedicus in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kunde auf sein Recht zum Rücktritt nicht ausdrücklich verzichtet hat.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist das Landhaus Ayurvedicus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
4.4 Ferner ist das Landhaus Ayurvedicus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Landhaus Ayurvedicus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, wo das Landhaus Ayurvedicus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Bei berechtigtem Rücktritt das Landhaus Ayurvedicus entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 
4.5. Das Landhaus Ayurvedicus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

5 RÜCKTRITT des Landhaus Ayurvedicus

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Landhaus Ayurvedicus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Landhaus Ayurvedicuss mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Landhaus Ayurvedicus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Landhaus Ayurvedicus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Landhaus Ayurvedicus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Landhaus Ayurvedicus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zah-lungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Landhaus Ayurvedicus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landhaus Ayurvedicus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Landhaus Ayurvedicus zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Landhaus Ayurvedicus begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Die Anreise sollte bis 20.00 Uhr erfolgen. Späte Anreisen nach 22.00 Uhr sind nur in Ausnahmefällen möglich, wobei das Landhaus Ayurvedicus einen Zuschlag von 10,- € pro angefangene Stunde in Rechnung stellt.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Landhaus Ayurvedicus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Landhaus Ayurvedicus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 80 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Landhaus Ayurvedicus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG des Landhaus Ayurvedicus

7.1 Das Landhaus Ayurvedicus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landhaus Ayurvedicuss beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verlet-zung von vertragstypischen Pflichten des Landhaus Ayurvedicus beruhen. Einer Pflichtverletzung des Landhaus Ayurvedicuss steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Män-gel an den Leistungen des Landhaus Ayurvedicus auftreten, wird das Landhaus Ayurvedicus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Landhaus Ayurvedicus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Landhaus Ayurvedicus nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Landhaus Ayurvedicus mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Landhaus Ayurvedicus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Landhaus Ayurvedicus haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechsel-streitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Unterreute 5, 88179 Oberreute. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand 88179 Oberreute.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


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Kontakt

Ayurvedicus | Ralf Ebenhoch
Unterreute 5 | 88179 Oberreute

  08387 – 9243050
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